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Fotocollage: Schwenk

Nicht leichtfertig mit dem Leben umgehen

Sibylle Schwenk

„Es ist wichtig, dass wir im Dekanatsrat neben den strukturellen und finanziellen Aufgaben, auch immer wieder gesellschaftspolitische Themen diskutieren“, sagt Dekan Robert Kloker bei der Sommersitzung des Dekanatsrats in der Wasseralfinger Sängerhalle.

Zum Hintergrund: Im April hat eine Sachverständigenkommission eine Empfehlung zu einer gesetzlichen Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt, die vorsieht, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig generell nicht mehr strafbar sind und kein Beratungsgespräch erfolgen muss. Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 Strafgesetzbuch rechtswidrig, bleiben allerdings in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn sich die Schwangere beraten lässt.  Auch, wenn eine Vergewaltigung oder eine medizinische Indikation vorliegt, bleibt ein Abbruch ohne Strafe.

Als Sozialethiker führt Professor Dr. Sven van Meegen, stellvertretender Dekan, in das Thema ein. Der Schutz des Lebens sei unantastbar, vor allem auch aus christlicher Sicht. Von Beginn des neuen Lebens an sei dieses mit der Menschenwürde gekoppelt und damit auch an den Artikel 1 des Grundgesetzes. „Wir dürfen nicht leichtfertig mit dem Leben umgehen“, so van Meegen weiter, sonst drohe ein Dammbruch. Das Recht auf Leben stehe konträr zu einem Recht auf Abtreibung. Als wichtigen Vergleich verweist van Meegen auf das Ende des Lebens. „Wenn wir willkürlich bestimmen können, wann Leben und damit Menschenwürde beginnt, müssten wir uns auch mit dem Lebensende befassen und uns fragen, ab wann das Leben am Ende nicht mehr lebens- und schützenswert ist, und dieses Recht haben wir nicht“, resümiert Sven van Meegen. Aus seiner Sicht wäre es fatal, eine Änderung des bisherigen Rechts herbeizuführen. Prägend in der Diskussion seien auch die negativen Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus, die Deutschland heute umso mehr in die Pflicht nehmen, Verantwortung bei diesen bioethischen Themen zu übernehmen.

Einblicke in die Praxis gibt daraufhin die Sozialpädagogin und Caritas-Mitarbeiterin Ute Obronschka. „Wir helfen den Frauen, die sich für das Kind entschieden haben, umfassend weiter“, so Ute Obronschka. Es gehe dabei um finanzielle Hilfen, um begleitende Maßnahmen oder darum, wie das Leben mit Kind gut funktionieren kann. Sie stellt auch klar, dass die Caritas keine Konfliktberatungsstelle ist. „Zu uns kommen in der Regel nur die Frauen, die ihr Kind bekommen wollen“.

Räume für eine Kirche der Zukunft

Dekanatsreferent Romanus Kreilinger erläutert dem Gremium den Prozess der Sichtung des Gebäudebestands in der Diözese. Die Dekanate Ostalb und Heidenheim starten am 19. Juli in Fachsenfeld. Ziel ist es, alle nicht sakralen Gebäude unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob diese einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Ein Drittel der kirchlichen Gebäude soll bis 2030 abgestoßen werden, bis 2040 will man innerhalb der Diözese eine Klimaneutralität erreichen.

Die neuen Dekane werden gewählt

Am 27. November steht im Dekanat Ostalb die Dekane-Wahl an. Neben dem Dekan werden zusätzlich drei stellvertretende Dekane gewählt. Gebietsreferent Dr. Hans-Detlef Stäps wird die Wahl begleiten. Romanus Kreilinger bittet jetzt schon um eine möglichst vollzählige Teilnahme aller Dekanatsräte.

Aus dem Diözesanrat

Aus dem obersten Laiengremium der Diözese Rottenburg-Stuttgart berichten Hubert Hiller und Barbara Walter. Eine große Kampagne mit dem Titel „Sie helfen uns helfen“ hat die Diözese gestartet. Es geht hier um die Verwendung von Kirchensteuermitteln. Die Informationen können auf der Homepage der Diözese unter https://www.drs.de/kirchensteuer.html eingesehen werden.

Am Ende der Sitzung appelliert Dekan Robert Kloker anlässlich einer Dienstbesprechung der Dekane mit Landrat Dr. Joachim Bläse um Sachlichkeit in der Klinikdebatte. „Als Kirchen müssen wir besonders darauf achten“, so Dekan Kloker.